Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Automatisier, Inhaber Cecilio Reinhardt, Emser Straße 33, 56076 Koblenz („Automatisier“) und seinen Kunden über die Einrichtung, den Betrieb, die Betreuung und die Weiterentwicklung von Software, CRM-Systemen, KI-Automatisierungen, Websites und verwandten Leistungen.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Automatisier ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Für einen Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss gültig war. Sie wird in der Bestätigung genannt. Spätere Änderungen gelten für laufende Verträge nur, wenn beide Seiten in Textform zustimmen.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote von Automatisier sind bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt, insbesondere indem er über den persönlichen Angebotslink ein Paket auswählt, seinen Namen angibt, elektronisch unterschreibt, die AGB und den AV-Vertrag bestätigt und auf „Verbindlich annehmen“ klickt, oder indem er das Angebot in Textform bestätigt.
(3) Bis zum Klick auf „Verbindlich annehmen“ kann der Kunde seine Auswahl und alle Eingaben jederzeit ändern oder die Unterschrift löschen. Nach der Annahme erhält er unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail. Automatisier speichert den Vertragstext; der Kunde kann das angenommene Angebot jederzeit über seinen Link abrufen, speichern und drucken. Diese AGB und der AV-Vertrag können jederzeit unter automatisier.de/agb und automatisier.de/av-vertrag abgerufen, gespeichert und gedruckt werden. Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Mit der Annahme bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und die unterschreibende Person berechtigt ist, ihn zu vertreten.
(5) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot (insbesondere dem gewählten Paket), diesen AGB und, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag). Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge.
3. Leistungen
(1) Einrichtung: Automatisier richtet das im Angebot beschriebene System für den Kunden ein (z. B. CRM, Abläufe, Automatisierungen, Anbindungen an andere Programme, Datenübernahme). Nach Fertigstellung übergibt Automatisier das System und weist den Kunden ein.
(2) Betreuung und Betrieb (monatlich): Ab der Übergabe betreibt und betreut Automatisier das System. Dazu gehören, soweit im Paket enthalten: Bereitstellung der Server, die Kosten der eingesetzten KI-Dienste bis zu der im Angebot genannten Grenze, Updates, Fehlerbehebung, das im Paket enthaltene Kontingent an Stunden für Anpassungen und Weiterentwicklung sowie der monatliche Strategie-Call.
(3) Nicht genutzte Stunden aus dem monatlichen Kontingent verfallen am Ende des jeweiligen Monats und werden nicht übertragen oder erstattet. Zusätzliche Arbeiten über das Kontingent hinaus erbringt Automatisier nach vorheriger Absprache zu dem im Angebot genannten bzw. vereinbarten Stundensatz.
(4) Übersteigt die Nutzung der KI-Dienste die im Angebot genannte Grenze (z. B. eine Anzahl an Projekten pro Monat), kann Automatisier den Mehrverbrauch nach Ankündigung zu den vereinbarten Sätzen abrechnen.
(5) Automatisier darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dienstleister einsetzen (z. B. Hosting, Datenbank, KI-Dienste). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regeln des AV-Vertrags.
4. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Daten, Zugänge (z. B. zu Google Drive, LexOffice oder anderen Programmen) und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung und gibt Zwischenstände zügig frei.
(2) Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungen fehlen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand kann Automatisier gesondert berechnen.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Daten, die er in das System einbringt, rechtmäßig verarbeiten darf, und dass seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sind.
5. Abnahme der Einrichtung
(1) Mit der Übergabe fordert Automatisier den Kunden in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde prüft das System innerhalb von 14 Tagen. Die Einrichtung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Sie gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde das System nach der Übergabe im laufenden Betrieb nutzt, ohne Mängel zu melden.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; Automatisier behebt sie im Rahmen der Betreuung.
6. Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Einrichtung wird, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, zu 50 % vor Beginn der Arbeiten und zu 50 % nach Fertigstellung (Übergabe) in Rechnung gestellt. Automatisier beginnt mit der Einrichtung nach Eingang der ersten Zahlung.
(3) Die monatliche Vergütung beginnt mit dem Monat der Übergabe. Sie wird jeden Monat einzeln für den jeweiligen Monat berechnet; eine Vorauszahlung für mehrere Monate oder die gesamte Laufzeit ist nicht vorgesehen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Automatisier nach vorheriger Ankündigung die Leistungen bis zum Ausgleich ruhen lassen.
(5) Automatisier kann die monatliche Vergütung mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen. Die Anpassung wird mindestens vier Monate vor Ablauf der laufenden Periode in Textform angekündigt; der Kunde kann den Vertrag dann zum Ende der laufenden Periode kündigen.
7. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über Betreuung und Betrieb hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten ab der Übergabe, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
(2) Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens eine Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@automatisier.de).
(5) Nach Vertragsende stellt Automatisier dem Kunden seine Daten auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format (z. B. CSV) zur Verfügung und löscht sie danach, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
8. Nutzungsrechte
(1) Die Daten und Inhalte, die der Kunde einbringt oder die ausschließlich für ihn erstellt werden (z. B. Texte, Vorlagen, Skripte), gehören dem Kunden.
(2) Die zugrunde liegende Software und Plattform von Automatisier einschließlich aller Weiterentwicklungen bleiben Eigentum von Automatisier. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, das System für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
9. KI-Ergebnisse und Programme Dritter
(1) Inhalte, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden (z. B. Zusammenfassungen, Skripte, Shotlisten, E-Mail-Entwürfe), sind Vorschläge. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung und ist für ihren Einsatz verantwortlich.
(2) Für Programme und Dienste Dritter, an die das System angebunden wird (z. B. Google Drive, LexOffice), gelten deren Bedingungen. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstellen oder Preise, passt Automatisier die Anbindung im Rahmen des Stundenkontingents an; darüber hinaus nach Absprache.
(3) Automatisier betreibt das System mit der branchenüblichen Sorgfalt. Kurzzeitige Unterbrechungen, etwa durch Wartung oder Störungen bei Drittanbietern, können nicht ausgeschlossen werden. Geplante Wartungen kündigt Automatisier nach Möglichkeit vorher an.
10. Mängel
(1) Mängel meldet der Kunde in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Automatisier behebt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder eine Umgehungslösung innerhalb angemessener Frist.
(2) Ansprüche wegen Mängeln der Einrichtung verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, einer übernommenen Garantie oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
11. Haftung
(1) Automatisier haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Automatisier nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Automatisier.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Automatisier nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Soweit Automatisier im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit der Annahme des Angebots geschlossen wird.
(2) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(3) Automatisier nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Koblenz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.